Ich habe meinen Arbeitsplatz verloren. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn Sie keine Arbeitsstelle mehr haben, können Sie, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind und kein Krankengeld mehr erhalten, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Voraussetzungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld:
- Sie müssen Ihre Arbeitsstelle ohne eigenen Willen verloren haben.
- Sie müssen als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt ADEM eingeschrieben sein.
- Sie müssen mindestens 16 und höchstens 64 Jahre alt sein.
- Sie dürfen keine Invaliden-, Alters- oder Unfallrente beziehen.
- Sie müssen arbeitsfähig sein, für Arbeit zur Verfügung stehen und bereit sein, jede angemessene Arbeit anzunehmen.
- Sie müssen innerhalb der zwölf Monate vor der Einschreibung als Arbeitssuchender mindestens 26 Wochen als Arbeitnehmer gearbeitet haben (mindestens 16 Stunden pro Woche).
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld beträgt 80 % Ihres letzten Bruttogehalts. Wenn Sie für den Unterhalt von einem oder mehreren Kindern aufkommen müssen, erhalten Sie 85 % des letzten Bruttogehalts. Der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes ist auf das 2,5-fache des sozialen Mindestlohns beschränkt. Diese Obergrenze wird jedoch nach und nach reduziert, je länger das Arbeitslosengeld bezogen wird.
Man spricht in diesem Zusammenhang von einer degressiven Obergrenze:
- nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit senkt sich die Obergrenze auf 200 % des sozialen Mindestlohns;
- nach 12 Monaten senkt sich die Obergrenze auf 150 % des sozialen Mindestlohns, dies betrifft Arbeitslose, die eine Leistungsgewährung über die 12 Monate hinaus erhalten können.
Dauer des Leistungsbezugs
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist davon abhängig, wie lange Sie, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, während der zwölfmonatigen Referenzperiode beschäftigt waren. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt zwölf Monate.
Beispiel: Wenn Sie in den zwölf Monaten vor dem Tag Ihrer Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM sieben Monate und 21 Tage gearbeitet haben, erhalten Sie das Arbeitslosengeld für eine Dauer von acht Monaten.
Unter Umständen können Sie bei der ADEM einen Antrag auf Verlängerung Ihres Arbeitslosengeldes stellen, z. B.:
- Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und bereits 20, 25 oder 30 Jahre in eine Rentenkasse eingezahlt haben, kann die Dauer der Zahlung vom Arbeitslosengeld verlängert werden (+ 12 Monate/+ 9 Monate/+ 6 Monate) – allerdings kann die gesamte Dauer der Zahlung 24 Monate nicht überschreiten.
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 8–17 Uhr (Mittagspause: 12–13 Uhr)
T 24 78 88 88
E info@adem.etat.lu