Transportkosten zu onkologischen Abteilungen

Wenn Sie mehrfach (regelmäßig) zu einer Behandlung ins Krankenhaus oder zu einem spezialisierten Zentrum müssen, spricht man von thérapie en série. Bei der Chemo- oder Strahlentherapie kann die CNS Serientransporte übernehmen,

  • mit dem Taxi (Luxemburg und Ausland)
  • mit dem Krankenwagen (Luxemburg und Ausland)
  • mit dem eigenen Auto (Luxemburg und Ausland)

abhängig von Ihrem Gesundheitszustand.

Dies gilt auch, wenn Sie das Nationale Zentrum für funktionale Rehabilitation und Wiedereingliederung mindestens zu vier Behandlungssitzungen innerhalb von 90 Tagen besuchen.

Ambulance - Frais liés au cancer

Behandlung in Luxemburg 

 

Wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, können Sie eine Entschädigung der Fahrkosten bei der CNS beantragen (0,20 €/Kilometer, kürzeste Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Krankenhaus, Stand 2023).

Sie müssen ein Formular ausfüllen und es zusammen mit einer von Ihrem Arzt ausgefüllten Anwesenheitsbescheinigung mit den Behandlungsdaten an die CNS schicken.

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Wenn Sie mit dem Taxi (im luxemburgischen Sprachgebrauch auch Taxi-Ambulance) fahren, müssen Sie folgendes beachten: 

  • Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, die nötigen Formulare auszufüllen ‘Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Serientransport durch die Krankenversicherung' und im Rahmen einer Chemo- oder Strahlentherapie an die CNS zu senden. Serientransporte mit dem Taxi zum nationalen Zentrum für funktionale Rehabilitation und Wiedereingliederung werden nur für maximal 20 Behandlungstage übernommen.
     
  • Warten Sie, bis Sie von der CNS die Genehmigung mit dem Namen "titre de prise en charge" erhalten haben. Sie benötigen diese Genehmigung vor Ihrer ersten Reise.
     
  • Sie müssen mit einem von der CNS anerkanntem Taxiunternehmen fahren. Die aktuelle Liste dieser anerkannten Taxiunternehmen erhalten Sie mit dem Genehmigungsschreiben. Wählen Sie das Taxiunternehmen, dessen Sitz am nächsten an Ihrem Wohnsitz ist. Nur die Kosten für die kürzeste Fahrt von Ihrem Wohnsitz zum Behandlungsort werden zurückerstattet. Versichern Sie sich, zu welchem Tarif das Taxiunternehmen fährt. Die CNS erstattet nur den festgelegten Tarif (s. o.). Dadurch können Sie vermeiden, dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen. 
    Besprechen Sie mit dem Taxiunternehmen, ob Sie die Fahrtkosten direkt begleichen und zur Rückerstattung bei der CNS einsenden oder ob Sie die Genehmigung dem Taxiunternehmen geben, und dieses rechnet dann direkt mit der CNS ab.
     

Die CNS erstattet Ihnen:

  • ein Minimum von 6,40 €/pro Fahrt (bei Kurzstrecken von z. B. 3 km o. ä.).
  • 1,60 €/Kilometer für eine Einzelfahrt
  • 0,80 €/Kilometer bei Hin- und Rückfahrt

bei kürzester Strecke zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Krankenhaus (Stand 2023).

Wenn Sie mit dem Krankenwagen (im luxemburgischen Sprachgebrauch auch Ambulance) fahren, sind die Bedingungen der Kostenübernahme und die Formalitäten praktisch dieselben wie bei Fahrten mit dem Ambulanztaxi, außer

  • Die Fahrten in einem Krankenwagen werden nur rückerstattet, wenn eine liegende oder immobilisierte Position notwendig ist. Der Arzt muss dies auf der Anfrage bescheinigen.
  • Die CNS erstattet 1,25 €/Kilometer (Hin- und Rückfahrt) und in jedem Fall ein Minimum von 38 € (z. B. bei kürzeren Strecken, Stand 2022)
  • Der Transportunternehmer kann Tarife berechnen, die über die Beteiligung der CNS hinausgehen. Es bleiben also Kosten, die Sie selbst tragen müssen.

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Information und Kontakt – Krankenkasse - CNS

4, rue Mercier
L-2144 Luxembourg-Gare

T 27 57-1
F 27 57-27 58
E cns@secu.lu

Behandlung im Ausland

Die Übernahme der Transportkosten zu medizinischen Gesundheitsleistungen im Ausland muss vorab beantragt und vom CMSS genehmigt werden.

Die Transportkosten werden bis zu einer maximalen Entfernung von 400 km (einfache Fahrt) übernommen. In Ausnahmefällen können bis zu 600 km (einfache Fahrt) übernommen werden.

CNS – Service Überweisung ins Ausland - Service Transfert à l'étranger
  • Ihr Facharzt muss auf der Rückseite des Überweisungsantrages (S2) den Transport zusätzlich beantragen. Er hat die Möglichkeit, das jeweilige Transportmittel (z. B. Ambulanz, Taxi-Ambulanz, Lufttransport) zu begründen und anzukreuzen. Der Antrag wird zur Genehmigung an den CMSS geschickt.
  • Falls Sie nicht am gleichen Tag wieder von der Auslandsbehandlung nach Luxemburg zurückfahren, müssen die Anträge separat für die Hin- und Rückfahrt gestellt werden. Wenn Sie z. B. an einem Tag zu einer ambulanten Chemotherapie hin und wieder zurückfahren, ist dies nicht nötig.
  • Falls Sie die Fahrten selbst mit dem privaten Auto durchführen, sich von jemandem im privaten Auto fahren lassen oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und Ihre medizinischen Gesundheitsleistungen vom CMSS genehmigt wurden (Vorliegen des S2), können Sie für Ihre Unkosten – frais de route bei der CNS einen Rückerstattungsantrag stellen. Sie müssen sich die Präsenz bei dem Gesundheitsdienstleister im Ausland bescheinigen lassen. Diese senden Sie mit der Bitte um remboursement des frais de route dans le cadre S2 an die CNS.
  • Falls es sich bei der medizinischen Gesundheitsleistung im Ausland um einen einmaligen Arztbesuch (z. B. zur Diagnostik oder Kontrolle) handelt, erstattet die CNS nur einen Transport in liegender Position („Liegend Transport“) mit einem Krankenwagen. Der S2 muss nicht beantragt werden. Es genügt, dass ihr überweisender Arzt eine medizinische Verordnung – ordonnance médicale hierfür ausstellt

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