Palliativpflege

Personen in einer medizinisch ausweglosen Situation haben in ihrer letzten Lebensphase Anspruch auf Palliativpflege, um ihre Schmerzen zu lindern und eine gewisse Lebensqualität zu erhalten.

Um Palliativpflege zu erhalten, müssen Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt konsultieren, der dann beim Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) eine Erklärung auf einem speziellen Formular einreicht, um die Voraussetzungen für den Anspruch auf Palliativpflege zu bestätigen.

Der kontrollärztliche Dienst entscheidet dann nach Rücksprache mit dem unterzeichnenden Arzt, ob der Anspruch auf Palliativpflege aus medizinischer Sicht berechtigt ist. Wird die Palliativpflege bewilligt, hat die sterbende Person 35 Tage lang Anspruch darauf. Ausnahmsweise kann dieser Zeitraum auf begründeten Antrag des behandelnden Arztes um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von jeweils 35 Tagen verlängert werden.

Soins palliatifs

Die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) erstellt dann einen Kostenübernahmeschein, der dem behandelnden Arzt und den Gesundheitsdienstleistern, bei denen die erkrankte Person in Behandlung ist, übermittelt wird. Der Arzt fügt den Kostenübernahmeschein dem Pflegeheft bei.

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Palliativpflege kann im Krankenhaus, einer nach den Gesetzen der Kranken- und der Pflegeversicherung zugelassenen Einrichtung oder beim Kranken zu Hause geleistet werden. Die Pflegenetzwerke und Krankenhäuser verfügen über mobile Palliativpflegeteams.

Palliativpflege in Luxemburg

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