Gesundheitsleistungen
Wenn Sie im Großherzogtum Luxemburg leben und/oder arbeiten, sind Sie in der Regel als Hauptversicherter oder als Mitversicherter (Familienangehöriger des Hauptversicherten) bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen – Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) gemeldet und haben Zugang zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen (Krankenversicherung, Pensionskasse, Kasse für Familienleistungen usw.) in Luxemburg. Im Bereich der Gesundheitsversorgung haben Sie je nachdem, in welchem beruflichen Sektor der Hauptversicherte angestellt ist, Anspruch auf Gesundheitsleistungen durch die entsprechende Krankenkasse.
Personen, die bestimmte Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) beziehen, sowie Studierende, die beim CCSS pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, erhalten ebenfalls die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es folgende Krankenkassen in Luxemburg:
- die Krankenkasse des Privatsektors (Angestellte des Privatsektors und Selbständige sowie Staatsarbeiter), die Nationale Gesundheitskasse – Caisse nationale de santé (CNS) – Gesondheetskeess.
- drei Krankenkassen für den öffentlichen Sektor:
- die Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Staates – Caisse de maladie des fonctionnaires et employés public (CMFEP);
- die Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten – Caisse de maladie des fonctionnaires et employés communaux (CMFEC);
- die Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft – Entraide médicale de la société nationale des chemins de fer luxembourgeois (EM-CFL).
Die Beteiligung der Krankenkasse des Privatsektors (CNS) an den Kosten der Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten erfolgt gemäß den Satzungen der CNS – statuts CNS.
Die Krankenkassen der Versicherten des öffentlichen Sektors (CMFEP, CMFEC und EM-CFL) wenden für die Beteiligung an den Kosten der Gesundheitsversorgung die Satzungen der CNS an.