Wenn ein nicht tastbarer Tumor vorliegt, der nur im Rahmen einer radiologischen Untersuchung (Mammografie, Ultraschall) nachgewiesen werden kann, erfolgt zur Orientierung eine Markierung des Tumors in der Brust.
Eine solche Markierung erfolgt vor einer chirurgischen Biopsie oder einer brusterhaltenden Tumoroperation, wenn die auf dem Mammografie- oder Ultraschallbild sichtbare Auffälligkeit bei der klinischen Untersuchung nicht tastbar ist.
Die Markierung erleichtert es der Chirurgin, den verdächtigen Bereich bei dem operativen Eingriff zu seiner Entfernung wieder aufzufinden und so wenig Brustgewebe wie möglich zu entnehmen. Die Markierung wird zumeist unter lokaler Betäubung durch einen Radiologen vorgenommen. Der Radiologe desinfiziert zunächst die Brusthaut und führt dann eine Nadel in das Brustgewebe ein, die bis zu der Auffälligkeit reicht.
Entlang der Nadel wird dann die Markierung eingebracht: Es handelt sich um einen sehr feinen Draht, dessen Spitze bis an dem Tumor reicht und der der Chirurgin die genaue Lage des Tumors anzeigt.